Häufige Fragen

Anfahrt & Kontakt

Adresse: Watzenborner Weg 4, 35394 Gießen 1. Obergeschoss
Parken: Direkt am Ärztehaus befindet sich ein gebührenpflichtiges Parkhaus der Volksbank(Zahlung nur mit Karte, kein Bargeld).
Öffentliche Verkehrsmittel: Haltestelle „Gießen Bauhof Faber&Schnepp“ (Buslinien 375 & 377).
Barrierefreiheit: Die Praxis ist ebenerdig bzw. über den Fahrstuhl rollstuhlgerecht erreichbar. Wir haben eine barrierefreie Toilette.

Der effizienteste Weg ist unser Online-System arzt-direkt. Telefonische Anfragen bitten wir auf das Nötigste zu beschränken, um die Leitungen für medizinische Rückfragen und Notfälle freizuhalten.
E-Mails werden zeitnah bearbeitet, sind aber für akute/zeitkritische Fragen ungeeignet.

Organisatorisches & vor Ort

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte mindestens 24 Stunden vorher ab. Nur so können wir den Platz anderen wartenden Patientinnen anbieten.

  • Gebühr: Bei Absagen unter 24 Stunden oder Nichterscheinen müssen wir leider eine Terminausfallgebühr in Höhe von 25 € in Rechnung stellen.

Eine professionelle Betreuung bieten wir nicht an. Sie können Ihr Baby oder Kleinkind gerne mitbringen (wir haben eine Spielecke, eine Wickelkommode und einen Stillbereich). Wenn möglich, empfehlen wir jedoch eine Begleitperson, die sich während der Untersuchung um das Kind kümmert, damit wir uns voll auf Ihre medizinische Versorgung konzentrieren können.

Die Praxis ist barrierefrei zu erreichen: Parkplätze direkt vor der Tür, ebenderdiger Zugang, Fahrstuhl und behindertengerechte Toilette. Wir verwenden bei Bedarf Aufklärungsmaterialien in einfacher Sprache. 

„Respekt ist keine Einbahnstraße“
Eine gute medizinische Versorgung funktioniert nur auf der Basis von gegenseitigem Vertrauen und Wertschätzung. Unser Team leistet täglich Höchstleistungen, oft unter hohem Zeitdruck und in emotional belastenden Situationen.

  • Unsere Haltung: Wir behandeln Sie mit Empathie und Professionalität und erwarten im Gegenzug einen freundlichen und respektvollen Umgang mit unserem gesamten Team (an der Anmeldung, am Telefon und im Behandlungszimmer).
  • Grenzen: Aggressives Verhalten, Beschimpfungen oder herabsetzende Kommentare tolerieren wir nicht. Sie helfen niemandem und widersprechen unserem Wertesystem.
  • Feedbackkultur: Wenn etwas einmal nicht wie gewünscht läuft, sprechen Sie uns bitte sachlich und ruhig darauf an. Konstruktive Kritik hilft uns, besser zu werden.

Bei wiederholtem respektlosem Verhalten behalten wir uns vor, die Behandlung zu verweigern, um den Schutz unseres Teams zu gewährleisten.

Die Uhrzeit auf Ihrer Terminbestätigung (z. B. 12:00 Uhr) bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem Sie in der Praxis eintreffen sollten, nicht den Moment, in dem Sie das Sprechzimmer betreten.

  • Der Grund: Vor dem Arztgespräch müssen zwingend organisatorische und medizinische Schritte erfolgen: Einchecken an der Anmeldung, Datenaktualisierung, Formulare & Fragebögen, Anlegen der Dokumentation sowie oft vorangehende Leistungen wie Blutabnahme, Urinuntersuchung oder Vordiagnostik durch unser MFA-Team.
  • Der Vorteil: Ohne diese Vorarbeiten fehlen der Ärztin die essenziellen Grundlagen (aktuelle Werte, ausgefüllte Anamnese, Vorbefunde), um eine sichere Diagnose zu stellen, eine Untersuchung durchzuführen oder eine Behandlung einzuleiten. Erst wenn diese Basis geschaffen ist, kann das eigentliche Arztgespräch und die Untersuchung beginnen.

Durch diesen Prozess ist auch ein vertrauensvolles Gespräch unter vier Augen mit der Ärztin möglich.

Bitte planen Sie für einen regulären Termin insgesamt ca. 45 bis 60 Minuten ein.
Beispielrechnung: Bei einem Termin um 12:00 Uhr erscheinen Sie pünktlich um 12:00 Uhr an der Anmeldung. Die Besprechung mit der Ärztin beginnt dann – nach Abschluss der notwendigen Voruntersuchungen – oft erst gegen 12:30 Uhr oder später.

Wichtig: Diese Zeit vor dem Gespräch ist kein „Warten“, sondern aktiver und unverzichtbarer Teil Ihrer Behandlung. Die Annahme, man müsse zur Terminuhrzeit sofort im Sprechzimmer sitzen, ignoriert die medizinischen Abläufe, die für Ihre Sicherheit und eine gründliche Diagnostik notwendig sind.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis, dass diese Struktur die Qualität Ihrer Versorgung sicherstellt.

Akuttermine

Akuttermine sind ausschließlich für plötzliche, dringende Beschwerden gedacht, die eine zeitnahe medizinische Abklärung erfordern. Wir vergeben diese Termine nur im Rahmen der tatsächlich verfügbaren freien Kapazitäten. Da wir unser Terminraster eng takten müssen, um Akutfälle aufnehmen zu können, dient dieser Besuch strikt der Klärung der konkreten akuten Symptome.

  • Wichtig: Der Akuttermin ist nicht für Vorsorgeuntersuchungen, allgemeine Gesundheitschecks oder die Besprechung weiterer, nicht dringlicher Fragen vorgesehen. Für alle zusätzlichen Anliegen muss ein separater Folgetermin vereinbart werden.

Wichtig bei echten Notfällen: Wenn Sie unter 

  • starken Blutungen mit Kreislaufstörungen (Schwindel, Schwäche)
  • stärksten, unstillbaren Schmerzen
  • hohem Fieber mit Schüttelfrost
  • akute Komplikationen in der Schwangerschaft 

leiden, warten Sie bitte keinen Termin ab. In diesen Fällen ist es sicherer, sich direkt persönlich in der Praxis vorzustellen (sofern wir offen haben) oder umgehend die Notaufnahme der nächsten Klinik mit gynäkologischer Abteilung aufzusuchen. Dort stehen apparative und personelle Ressourcen für lebensbedrohliche Situationen rund um die Uhr zur Verfügung.

Akuttermine sind ausschließlich für plötzliche, dringende Beschwerden gedacht. Wir vergeben diese nur im Rahmen der tatsächlich verfügbaren freien Kapazitäten.

  • Der Termin dient strikt der Klärung der konkreten akuten Symptome.
  • Akuttermine sind nicht für Vorsorgeuntersuchungen, Checks oder die Besprechung weiterer, nicht dringlicher Fragen gedacht. Für alle zusätzlichen Anliegen muss ein separater Folgetermin vereinbart werden.

Um die Versorgung von Akutfällen sicherzustellen, müssen wir die regulären Terminslots sehr eng planen. Der aktuelle durchschnittliche Vorlauf für reguläre Termine beträgt ca. 10 bis 12 Wochen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass diese Wartezeit notwendig ist, um eine qualitativ hochwertige Betreuung für alle Patientinnen zu gewährleisten.

Die Entscheidung trifft die Ärztin im Einzelfall:

  • Medizinisch notwendig: Bei konkreten Beschwerden, die zwingend eine Bildgebung erfordern, wird der Ultraschall durchgeführt und über die Krankenkasse abgerechnet.
  • Nur hilfreich oder sinnvoll: Ist der Ultraschall empfehlenswert, aber für die akute Entscheidung nicht zwingend, handelt es sich um eine Selbstzahlerleistung (IGeL).

Wir priorisieren bei mehreren gleichzeitigen Notfällen strikt nach medizinischen Kriterien. Lebensbedrohliche Zustände (z. B. starke Blutungen mit Kreislaufschock) oder schwere Schicksalsschläge haben immer Vorrang vor „nur“ schmerzhaften, aber stabilen Beschwerden. Wir nehmen uns für die kritischen Fälle die notwendige Zeit, behalten aber das Wartezimmer im Blick.

LGBTQ+

Ja, ausdrücklich. Wir verstehen Gesundheit als ein Recht für alle Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung, geschlechtlichen Identität oder ihrem Körperbild. Unsere Praxis ist bei Queermed gelistet, was unser Commitment zu einer diskriminierungsfreien Versorgung unterstreicht. Wir setzen uns aktiv für eine freiheitliche, offene Gesellschaft und den gleichwürdigen Umgang aller Menschen miteinander ein. Wir bilden uns regelmäßig fort und pflegen einen vorurteilsfreien Umgang mit sensiblen Themen.

Respekt und Vertrauen beginnt bei der Sprache. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, Sie genau so anzusprechen, wie Sie es wünschen.

Pronomen & Name: Teilen Sie uns bei der Anamnese (in der Praxis oder im Online-Formular) gerne mit, welche Pronomen (z. B. sie/er, they/them, keine Pronomen) und welchen Namen Sie verwenden möchten. Unsere gesamte Team führt dies in Ihrer Patientenakte, damit Sie im Wartezimmer und im Behandlungszimmer korrekt angesprochen werden.
Korrektur: Sollte es doch einmal zu einem Fehler kommen, korrigieren Sie uns bitte gerne direkt. Wir sehen dies als Lernmoment und nicht als Vorwurf. Unser Ziel ist es, Ihnen einen Raum zu bieten, in dem Sie sich ganz Sie selbst sein können.

Wir bieten eine gendersensible gynäkologische Versorgung* für alle Menschen mit entsprechenden Organen an – unabhängig davon, ob Sie sich als Frau, Mann, nicht-binär oder intergeschlechtlich identifizieren.

Individuelle Anpassung: Wir wissen, dass Standarduntersuchungen für trans* und nicht-binäre Personen oft mit Dysphorie oder Unwohlsein verbunden sein können. Sprechen Sie uns offen darauf an. Wir passen die Untersuchungssituation gerne an (z. B. durch erklärende Gespräche vorab, Pausen, angepasste Lagerung oder die Wahl bestimmter Instrumente), um die Untersuchung so angenehm wie möglich zu gestalten.
Beratung: Wir beraten Sie auch zu Themen wie hormoneller Umstellung, kinderwunschbezogener Versorgung vor oder während einer Transition sowie zu präventiven Maßnahmen, die auf Ihre individuelle Anatomie und Lebenssituation zugeschnitten sind.

Wir wissen, dass viele queer Personen negative oder sogar traumatisierende Erfahrungen im medizinischen System gemacht haben. In unserer Praxis gilt: Ihr Vertrauen ist unsere Basis.

Nehmen Sie sich gerne Zeit, um uns im Vorfeld (z. B. per E-Mail) von Ihren Bedürfnissen oder Ängsten zu erzählen.
Sie können bei der Untersuchung jederzeit eine Vertrauensperson mitbringen.
Jede Untersuchung findet nur mit Ihrer expliziten, fortlaufenden Einwilligung statt. Sie können jeden Schritt stoppen oder ablehnen, ohne dass dies Ihre weitere Versorgung gefährdet. Unser Ziel ist es, eine positive Korrekturerfahrung zu bieten und Ihnen eine medizinische Versorgung auf Augenhöhe zu ermöglichen.

Sollten Sie in unserer Praxis durch Ärztinnen, Mitarbeiter oder andere Patient*innen diskriminierende Erfahrungen machen bitten wir Sie, dass sie entweder direkt die Praxisleitung Dr. Vanessa Eghardt darauf ansprechen oder ihre Erfahrung via E-Mail schildern an feedback@frauenaerztinnen-giessen.de

In einer Zeit, in der die Rechte von LGBTQIA+-Menschen teilweise unter Druck geraten und ihnen der Zugang zu medizinischer Versorgung erschwert wird, wollen wir ein sichtbarer Schutzraum in Gießen sein.

Neupatienten

Ja, wir nehmen grundsätzlich neue Patientinnen auf. Aufgrund der sehr hohen Nachfrage und unserer begrenzten personellen Kapazitäten können wir jedoch nur eine begrenzte Anzahl an Neupatienterminen wöchentlich vergeben. Die freien Slots für Erstkonsultationen werden schrittweise in unserem Online-System „arzt-direkt“ freigeschaltet. Wir bitten um Verständnis, dass es hier zu Wartezeiten kommen kann und nicht sofort ein Termin verfügbar ist.
Verschärft wird diese Situation aktuell durch das GKV-Spargesetz: Wie der Bundesverband der Frauenärzte (BVF) warnt, führen die geplanten Budgetkürzungen und Deckelungen bei Vorsorgeleistungen dazu, dass Praxen ihre Kapazitäten weiter reduzieren müssen, um handlungsfähig zu bleiben, was die Aufnahme neuer Patientinnen zusätzlich erschwert. Aktuelle Infos hierzu unter Frauengesundheit-sichern.de

Unsere Priorität liegt auf der kontinuierlichen Betreuung unserer bestehenden Patientinnen sowie der Versorgung akuter Notfälle aus unserem Einzugsgebiet. Da eine sorgfältige gynäkologische Untersuchung und Erstanamnese mehr Zeit benötigt (oft 20–30 Minuten pro Patientin), ist die tägliche Gesamtkapazität der Praxis begrenzt. Um die Qualität der Untersuchungen nicht zu gefährden und Überlastung des Teams zu vermeiden, müssen wir die Anzahl der Neupatienten-Termine streng limitieren. Dies dient dem Schutz aller Patientinnen vor zu langen Wartezeiten im Wartezimmer und vor gehetzten Untersuchungen. 

Verschärft wird diese Situation aktuell durch das GKV-Spargesetz: Wie der Bundesverband der Frauenärzte (BVF) warnt, führen die geplanten Budgetkürzungen und Deckelungen bei Vorsorgeleistungen dazu, dass Praxen ihre Kapazitäten weiter reduzieren müssen, um handlungsfähig zu bleiben, was die Aufnahme neuer Patientinnen zusätzlich erschwert. Aktuelle Infos hierzu unter Frauengesundheit-sichern.de

Als Neupatientin mit akuten, schweren Beschwerden (siehe Punkt Was ist mit Notfällen: starke Blutungen, stärkste Schmerzen, Fieber) wenden Sie sich bitte direkt an die Notaufnahme einer Klinik mit gynäkologischer Abteilung. Dort stehen apparative und personelle Ressourcen für lebensbedrohliche Situationen rund um die Uhr zur Verfügung. Handelt es sich um einen dringenden, aber stabilen Akutfall (z. B. leichte Blutungen, moderate Schmerzen), können Sie versuchen, über das Online-System einen unserer wenigen reservierten „Akut-Slots“ für Neupatienten zu buchen. Diese sind jedoch extrem begrenzt und oft schnell vergriffen. Bitte erscheinen Sie nicht ohne vorherige Terminbuchung in der Praxis, da wir Ihnen ohne Slot keine zeitnahe Behandlung zusichern können.

Aus Datenschutzgründen und aufgrund der dynamischen Terminlage führen wir keine klassische Warteliste für Neupatienten. Der fairste Weg ist unser Online-System: Hier sehen Sie in Echtzeit, welche Termine verfügbar sind. Neue Slots werden unregelmäßig nachgeschaltet, wenn Kapazitäten frei werden (z. B. durch Personalzuwachs oder Optimierung der Abläufe). Wir empfehlen daher, das Online-Portal in regelmäßigen Abständen zu prüfen. Telefonische Anfragen nach „früheren Terminen“ für Neupatienten können wir leider nicht bearbeiten, da dies die Leitungen für medizinische Notfälle blockieren würde.

Das GKV-Spargesetz hat direkte Auswirkungen auf Ihre Terminmöglichkeiten. Der Bundesverband der Frauenärzte (BVF) kritisiert, dass massive Einsparungen im ambulanten Sektor die Versorgung unter Druck setzen.

  • Schon jetzt wird durch das Instrument der Budgetierung die Anzahl der Patienten, deren Behandlung wir vergütet bekommen begrenzt.
  • Durch die zusätzliche Deckelung (=Budgetierung) von Honoraren für Prävention und Schwangerschaftsvorsorge und strengere Budgets (-20%) erhalten Praxen für gleiche Leistungen weniger Vergütung. Um kostendeckend zu arbeiten, müssen viele Praxen Sprechzeiten reduzieren und die Aufnahme neuer Patientinnen drosseln.
  • Die langen Wartezeiten sind somit auch eine direkte Konsequenz gesundheitspolitischer Sparmaßnahmen. Wir setzen uns gemeinsam mit dem BVF dafür ein, dass diese Entwicklungen korrigiert werden.

Wir würden gerne mehr Patientinnen aufnehmen, doch die Erweiterung hängt von der Verfügbarkeit von Fachpersonal und der finanziellen Tragbarkeit im aktuellen Vergütungssystem ab. Obwohl der Arztberuf ein freier Beruf ist und die Arztpraxis nominell ein freies Unternehmen, können wir unser Sprechstundenangebot im Bereich der Kassenzulassung nicht beliebig erweitern. Sobald wir neue Sprechzeiten integrieren können, werden wir dies kommunizieren. Bis dahin bitten wir um Ihr Verständnis für diese angespannte Situation.

GKV-Spargesetz & Versorgungssicherheit (Ab Januar 2027)

Vielleicht ist Ihnen der Begriff „GKV-Spargesetz“ oder „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ bereits begegnet. Was zunächst nach trockener Politik klingt, hat ganz konkrete Auswirkungen auf Ihre Gesundheit und Ihre Termine bei uns. Die aktuellen Pläne sehen massive Einsparungen in der gesetzlichen Krankenversicherung vor. Für Sie als Patientin bedeutet dies leider: längere Wartezeiten, weniger kurzfristige Termine und einen höheren Druck auf die gesamte frauenärztliche Versorgung. Praxen werden durch die geplanten Budgetkürzungen gezwungen, weniger Termine anzubieten; im schlimmsten Fall könnten einige Praxen sogar schließen müssen. Wir möchten Sie hier transparent informieren, warum die Terminsuche schwieriger wird – es liegt nicht an mangelndem Willen, sondern an politischen Rahmenbedingungen.

Nein, das ist ein wichtiges Missverständnis, das wir aufklären möchten: Die Vorsorgeuntersuchungen selbst werden nicht abgeschafft. Die Sorge ist vielmehr der Zugang: Wenn wichtige Leistungen stärker begrenzt oder unter finanziellen Druck geraten, wird es schwieriger, rechtzeitig einen Termin zu bekommen. Eine Krebsfrüherkennung oder eine Schwangerschaftsvorsorge hilft Ihnen nur dann, wenn sie auch zeitnah stattfinden kann. Eine Schwangerschaft verläuft nicht entlang von Finanzierungsgrenzen, und Beschwerden lassen sich nicht einfach „auf später“ verschieben. Genau hier liegt das Problem: Die Zeit und Verlässlichkeit, die diese Untersuchungen brauchen, geraten unter Druck.

Besonders schwer wiegen die Einschränkungen dort, wo Zeit und Kontinuität entscheidend sind. Laut dem Berufsverband der Frauenärzte (BVF) sind folgende Bereiche gefährdet:

  • Schwangerenvorsorge: Sie brauchen verlässliche Betreuung und schnelle Abklärung bei Beschwerden – ohne dass Budgetgrenzen dem im Weg stehen.
  • Krebsfrüherkennung: Regelmäßige Untersuchungen retten Leben. Dafür müssen Termine weiterhin verlässlich und kurzfristig möglich sein.
  • Akute Beschwerden: Entzündungen oder auffällige Befunde dulden keinen Aufschub.
  • Chronische Erkrankungen: Endometriose, chronische Schmerzen oder Wechseljahresbeschwerden brauchen Zeit, Erfahrung und eine gute medizinische Begleitung, die im getakteten Sparmodus schwer zu leisten ist.
  • Beratung & Prävention: Ob Verhütung oder Impfungen – gerade junge Frauen brauchen einen niedrigschwelligen Zugang zur Praxis, der durch Hürden nicht erschwert werden darf.

Kurzfristige Termine sind Ihre Sicherheit bei Unsicherheiten. Wenn Sie plötzlich Beschwerden haben, ein auffälliger Befund vorliegt oder Sie in der Schwangerschaft verunsichert sind, können Sie nicht wochenlang warten. Nach Berechnungen des BVF könnten bundesweit bis zu 3,5 Millionen dieser wichtigen kurzfristigen Termine pro Jahr wegfallen. Das sind genau die Termine, die Frauen brauchen, wenn es nicht bis zum nächsten regulären Slot warten kann. Durch das Spargesetz werden Praxen gezwungen, diese „Reserven“ abzubauen, was die Versorgung im Akutfall prekär macht.

Wir als Praxis kämpfen gemeinsam mit dem Berufsverband der Frauenärzte (BVF) dafür, dass Sie weiterhin verlässlich versorgt werden. Die Petition „Frauengesundheit sichern“ wurde bereits beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht (Petitions-ID: 202297).

  • Sie können helfen, indem Sie die in der Praxis ausliegende Mitzeichnungsliste unterschreiben. Jede Unterschrift zählt, um der Politik zu zeigen, dass Frauengesundheit nicht verhandelbar ist.
  • Sobald die Petition im offiziellen Petitionsportal des Bundestages veröffentlicht ist, wird auch eine Online-Mitzeichnung möglich sein. Bis dahin sammeln wir hier in der Praxis Ihre Stimmen.
  • Demonstration „Gesundheit statt Sparwahn“ vor dem Reichstag (05.09.2026, 13 Uhr). Auch wir werden vor Ort sein, um ein Zeichen zu setzen. Hier können Sie die Organisatorin unterstützen.

Vielen Dank, dass Sie sich mit uns für den Erhalt einer starken, wohnortnahen frauenärztlichen Versorgung einsetzen!

Wir würden gerne mehr Patientinnen aufnehmen, doch die Erweiterung hängt von der Verfügbarkeit von Fachpersonal und der finanziellen Tragbarkeit im aktuellen Vergütungssystem ab. Obwohl der Arztberuf ein freier Beruf ist und die Arztpraxis nominell ein freies Unternehmen, können wir unser Sprechstundenangebot im Bereich der Kassenzulassung nicht beliebig erweitern. Sobald wir neue Sprechzeiten integrieren können, werden wir dies kommunizieren. Bis dahin bitten wir um Ihr Verständnis für diese angespannte Situation.

Ja, grundsätzlich ist es möglich, dass gesetzlich versicherte Patient*innen einen Termin als vollständige Selbstzahlerin wahrnehmen, um Wartezeiten zu umgehen. Hierbei ist es jedoch entscheidend, zwei völlig unterschiedliche Konzepte zu verstehen, die oft verwechselt werden:

Szenario A: Der komplette Privattermin (Abrechnung als Selbstzahlerin) Wenn Sie einen zeitnahen Termin wünschen, können Sie sich für diesen konkreten Besuch vollständig als Selbstzahlerin anmelden.

  • Der Modus: Für diesen Termin findet keine Abrechnung über Ihre gesetzliche Krankenkasse statt. Stattdessen erstellen wir eine Privatrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die Sie in voller Höhe selbst tragen (oder die Ihre private Zusatzversicherung übernimmt). Sie treten für die Dauer dieses Besuchs also aus dem Kassenrahmen heraus.
  • Warum geht das schneller? Der entscheidende Vorteil liegt nicht in einer „bevorzugten Behandlung“, sondern in der Abrechnungsstruktur: Privatärztliche Leistungen unterliegen keinem Budget und keinen Deckelungen durch das GKV-Spargesetz. Während Kassenärztliche Sprechstunde durch strenge Regulative und Mengengrenzen limitiert sind, können wir im Selbstzahler-Bereich flexibler terminieren, da jede erbrachte Leistung auch vergütet wird. Dies ist oft der schnellste Weg, um kurzfristig einen Termin zu erhalten.
  • Umfang: Sie erhalten das volle Leistungsspektrum, das im Rahmen des Arzt-Patienten-Verhältnisses medizinisch notwendig ist.

Szenario B: Einzelne IGeL-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen) Dies ist nicht dasselbe wie ein Privattermin! Eine IGeL-Leistung oder Selbstzahlerleistung ist eine einzelne Zusatzleistung (z. B. ein bestimmter Ultraschall), die medizinisch sinnvoll, aber nicht zwingend notwendig ist und daher von der Kasse nicht bezahlt wird.

  • Der Unterschied: Wenn Sie als Kassenpatientin kommen und nur eine IGeL wünschen, bleiben Sie im Kassenstatus. Das bedeutet: Sie unterliegen weiterhin den strengen Terminkontingenten, Budgetgrenzen und Wartezeiten der gesetzlichen Versorgung. Der „Kauf“ einer IGeL-Leistung kauft Ihnen keinen früheren Termin und keinen Zugang zu flexibleren Sprechstunden.

Zusammenfassend: Wenn Sie einen Termin beschleunigen wollen, müssen Sie den gesamten Besuch als Selbstzahlerin abrechnen lassen (Szenario A), da nur so die Budgetgrenzen des Spargesetzes umgangen werden. Wenn Sie nur eine bestimmte Zusatzleistung wünschen, aber im Kassenrahmen bleiben (Szenario B), löst dies das Problem der Terminvergabe nicht.

Bitte sprechen Sie uns bei der Buchung explizit darauf an, wenn Sie einen Termin als vollständige Selbstzahlerin wünschen, damit wir dies im System korrekt hinterlegen können.